Direkte Bundesbeiträge für die höhere Berufsbildung beschlossen
Absolvierende von Kursen, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, werden vom Bund ab 1. Januar 2018 direkt finanziell unterstützt. Der Bundesrat hat am 15. September 2017 die dafür notwendige Änderung der Berufsbildungsverordnung und die entsprechende Inkraftsetzung beschlossen. Die Einführung direkter Bundesbeiträge gleicht die finanzielle Belastung der Studierenden auf Tertiärstufe an, schafft eine schweizweit einheitliche Unterstützung für Absolvierende vorbereitender Kurse und leistet einen wichtigen Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs. Mit dem neuen subjektorientierten Finanzierungssystem werden die Bundesbeiträge direkt an Personen ausbezahlt, die einen vorbereitenden Kurs für eine eidgenössische Berufs- oder höhere Fachprüfung besucht haben und im Anschluss daran eine eidgenössische Prüfung absolvieren. Neu erhalten die Absolvierenden 50% der anrechenbaren Kursgebühren zurückerstattet. Kursteilnehmende können die Bundesbeiträge nach Absolvieren der eidgenössischen Prüfung beantragen, dies unabhängig vom Prüfungserfolg.
Was wird subventioniert?
Alle unsere Lehrgänge und Module, welche auf die eidg. Prüfungen ab 2018 vorbereiten für:
- Marketingfachleute mit eidg. FA
- MarketingleiterIn mit eidg. Diplom
- Verkaufsfachleute mit eidg. FA
- VerkaufsleiterIn mit eidg. Diplom
Was wird nicht subventioniert?
Die Gebühr der durch die Trägerschaft durchgeführten externen, eidg. Prüfungen. Der Bund leistet nur einen Beitrag an die Kursgebühren, die den Studierenden in Rechnung gestellt und von diesen an die Kursanbieter bezahlt wurden. Kursgebühren, die von Dritten (z.B. Arbeitgeber) direkt an die Kursanbieter bezahlt werden, sind von den Bundesbeiträgen ausgenommen. Eine direkte Unterstützung von Dritten (z.B. Arbeitgeber) an die Absolvierenden hat jedoch keinen Einfluss auf den Subventionsanspruch.
Um wie viel reduziert sich meine Kursgebühr?
Den Absolvierenden werden 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren zurückerstattet:
Vorbereitungslehrgang | fakturierte Kursgebühr | Subventionsbetrag | effektive Kursgebühr für den Studierenden |
---|---|---|---|
Marketingfachleute mit eidg. FA | CHF 9’500 | CHF -4’750 | CHF 4’750 |
Verkaufsfachleute mit eidg. FA | CHF 9’500 | CHF -4’750 | CHF 4’750 |
MarketingleiterInnen mit eidg. Diplom | CHF 17’000 | CHF -8’500 | CHF 8’500 |
VerkaufsleiterInnen mit eidg. Diplom | CHF 17’000 | CHF -8’500 | CHF 8’500 |
Die Obergrenze der Bundesbeiträge liegt bei Marketing-/Verkaufsfachleuten bei CHF 9‘500, bei Marketing-/VerkaufsleiterInnen bei CHF 10‘500. Werden für die Vorbereitung auf die eidgenössische Prüfung mehrere vorbereitende Kurse besucht, können die anrechenbaren Kursgebühren bis zur Obergrenze kumuliert werden.
Ablauf
Der Studierende…
- …meldet sich bei EXTRAKT an einen Vorbereitungslehrgang für die eidg. Prüfung an.
- …erhält eine Rechnung über die Kursgebühr, welche auf ihn ausgestellt und durch ihn (als Einmal- oder Ratenzahlung) beglichen wird.
- …erhält nach Absolvierung des Vorbereitungslehrganges und vollständiger Zahlung der Kursgebühr von EXTRAKT eine Zahlungsbestätigung.
- …absolviert die eidg. Prüfung.
- …erhält den Prüfungsbescheid (Prüfungsverfügung).
- …reicht seine Zahlungsbestätigung und Prüfungsverfügung ab 2018 ein über das SBFI Online-Portal.
- …erhält 50% der Kursgebühren direkt vom Bund erstattet.
Quelle: https://www.sbfi.admin.ch - 15.09.2017 / Änderungen und Irrtümer vorbehalten.